| |
Elternunterhalt
Berechnungshilfe
Als Microsoft Excel-Blattsammlung erhalten Sie unsere Berechnungshilfe
für die Ermittlung von Elternunterhalt, Schonvermögen und Versorgungslücke.
Es empfiehlt sich, die Datei auf Ihren Rechner downzuloaden.
Elternunterhalt ist ein komplexes Rechtsgebiet, das relativ neu ist und in dem noch viele Fragestellungen offen und unklar sind. Der
Einsatz der Berechnungsblätter ersetzt nicht juristische Qualifikation und macht niemanden zum Unterhaltsrechtler!
Nichts ersetzt den Rat und die ausführliche Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Erstberatung kostet in der Regel nicht
mehr als 190 € zzgl. MwSt. Sparen Sie nicht am falschen Ende, Elternunterhalt kostet meist deutlich mehr.
Kontrolle ist besser:
Trotz der Festlegung der anzuwendenden Berechnungsmethode durch den BGH (XII ZR 140/07)
rechnen viele Städte, so beispielsweise die Stadt Düsseldorf, derzeit falsch. Bitte informieren Sie sich
an dieser Stelle.
Elternunterhalt neu berechnen:
Mit seiner im Juli 2010 verkündeten Entscheidung (BGH XII ZR 140/07) hat
der Bundesgerichtshof eine neue Methode zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit begründet. Bitte informieren Sie sich
an dieser Stelle.
Grundsätzliches zum Elternunterhalt
Mit Beschluss vom 30.08.2006 hat der Bundesgerichtshof die Dimension des zum Elternunterhalt Verpflichteten
weiter konkretisiert. Lesen zu hierzu:
Zum Beschluss des BGH vom 30.08.2006, XII ZR 98/04
Zur Entscheidung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Frage
des Elternunterhalts, 1 BvR 1508/96 vom 7. Juni 2005, lesen Sie bitte:
Stellungnahme für die Beschwerdeführerin
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2005, 1 BvR 1508/96
Stellungnahme und Erläuterung zum Urteil
(letzte Änderung: 13.10.2011) |
|