"Erste Hilfe" und Hinweise finden Sie zu folgenden Themen:
Was muss ich wissen? Muss ich dem Sozialhilfeträger Auskunft erteilen? Was ist mit Eigenheim, Vernögen und Altersvorsorge? Wie viel Elternunterhalt muss ich letztlich zahlen?
Die Prüfung von Auskünften der Versorgungsträger im Scheidungsverfahren erfolgt meist mangels Wissen nicht fachgerecht. Ein Fehler, denn es geht um Ihr bares Geld.
Bei Trennung und Scheidung sind aus einem Haushalt zwei zu machen. Es gilt, möglichst ohne Streit den tatsächlich oder jedenfalls emotional wertvollen Hausrat zwischen den ehemaligen Partnern aufzuteilen.
Die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Ehe aufzulösen ist nicht einfach. Unterhalt, Hausrat, Zugewinn und Versorgungsausgleich gilt es zu beachten.
Die Trennung der Eltern ist für Kinder ein einschneidendes Ereignis. Um so mehr ist es Aufgabe der Eltern, durch ein möglichst reibungsloses Umgangsrecht dem Kindeswohl gerecht zu werden.
Bei der Trennung entfällt auch die Wirtschaftsgemeinschaft des gemeinsamen Haushalts. Da die Kinder meist bei einem Elternteil verbleiben, ist die Frage des Unterhalts zu klären.
Wenn die Eltern das Wechselmodell praktizieren, bereitet die Berechnung des Kindesunterhalts besondere Schwierigkeiten.