Programm zur Kapitalwertkontrolle im Versorgungsausgleich

Die Version ist seit 2020 deutlich gewachsen und enthält zusätzlich das Tabellenblatt "vergleichende Bewertung" nebst einer europäischen Datenbank aus 36 Ländern zu 91 Recherchethemen rund um Rente und Altersversorgung.
Näheres hierzu finden Sie in der ergänzenden Beschreibung.

Bitte lesen Sie auch: Adäquanzprüfung einer Zielversorgung nach BVerfGE v. 26.5.2020. 

Im Versorgungsausgleich ist die Kontrolle des von den Versorgungsträgern mitgeteilten Barwertes einer Versorgung essentiell: Fehler wirken sich mitunter gravierend auf Ihre zukünftigen Rentenansprüche aus. (Lesen Sie mehr zu diesem Thema auch hier.)

Diese Kontrolle kann ohne Kenntnis der finanzmathematischen Zusammenhänge nicht geleistet werden und wird daher in der familienrechtlichen Praxis regelmäßig auch nicht geleistet.

Dies war der Grund, das Programm "Versorgungsausgleich Kapitalwertkontrolle" zu entwickeln, welches Sie als Excel-Datei downloaden können.

Das Programm greift auf die Generationensterbetafeln des statistischen Bundesamtes (DESTATIS) zu und enthält versicherungsmathematische Abschätzungen des Wertes von Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgungen. Damit setzt das Programm die „anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik" um und liefert mit einer Abweichung von weniger als +/- 5 Prozent die gleichen Ergebnisse wie die sogenannten „Heubeck-Tabellen G 2005". Diese müssten indes käuflich erworben werden und kosten 750 € zzgl. MWSt.

Um die Diskussion des Berechnungsergebnisses zu ermöglichen, werden - anders als in den Heubeck-Tabellen - alle Berechnungsparameter und Berechnungsformeln offengelegt.

Die Bedienung des Programms ist sehr einfach. Meist ist nur die Eingabe von drei Daten erforderlich:

  • Geburtsdatum des Versicherten
  • Berechnungsdatum (Ehezeitende) und
  • Höhe der versprochenen Monatsrente.

Alle anderen Daten werden vom Programm vorgehalten oder können per Mausklick eingegeben werden.

Damit ist das Programm auch von jedem Laien zu bedienen. Als an einem Scheidungsverfahren beteiligter Ehegatte können Sie so die Versorgungsauskünfte der Versorgungsträger selbst prüfen.

(Versionsstand: 2/2024)