Versorgungsausgleich - die Kontrolle der Kapitalwerte

Es soll nach wie vor Rechtsanwälte geben, die den Versorgungsausgleich mit keinem Blick würdigen und einer gerichtlichen Entscheidung ungeprüft Glauben schenken - oft auch mangels des notwendigen Fachwissens.

Hier sind Sie denkbar schlecht beraten, denn der Versorgungsausgleich ist fast immer der werthaltigste Teil einer Scheidung. Für einen Euro Rente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein Beitrag von ca. 225 € zu zahlen. Der „Durchschnittverdiener" erwirbt also allein in der gesetzlichen Rentenversicherung in zehn Ehejahren eine Versorgung mit einem Kapitalwert von knapp 70.000 €. Hinzu kommen meist betriebliche, oft auch private (Riester) und berufsständische Versorgungen.

Gerade deswegen ist es wichtig, die von den Versorgungsträgern im Versorgungsausgleich erteilten Auskünfte genau zu prüfen. Dabei sollten Sie Ihr Augenmerk zunächst auf folgende Punkte richten:

1. Allgemein:

  • Sind die persönlichen Daten zutreffend?
  • Ist die „Ehezeit" richtig angenommen worden?
  • Stimmen die vom Versorgungsträger mitgeteilten Versorgungszeiten und gegebenenfalls die Höhe des in diesen Zeiten zugrunde gelegten Einkommens?

2. Bei betrieblichen Altersversorgungen:

  • Hat der Versorgungsträger die Höhe des „Rechnungszinses" mitgeteilt?
  • Hat der Versorgungsträger mitgeteilt, von welchem „Rententrend" er ausgeht?
  • Hat der Versorgungsträger das „Renteneintrittsalter" mitgeteilt?
  • Hat der Versorgungsträger mitgeteilt, ob die Versorgungszusage eine Hinterbliebenenversorgung und eine Absicherung für den Invaliditätsfall enthält?

3. Bei privaten Versorgungszusagen der Versicherungswirtschaft:

  • Hat der Versorgungsträger den Tarif der Versorgungszusage genau bezeichnet?
  • Hat der Versorgungsträger mitgeteilt, ob interne oder externe Teilung erfolgen soll?

4. Für die ausgleichsberechtigte Person wichtig:

  • Hat der Versorgungsträger mitgeteilt, zu welchen Konditionen bei interner Teilung eine Versorgung begründet werden soll?
  • Hat der Versorgungsträger bei interner Teilung mitgeteilt, ob das „Leistungsspektrum" der Quellversorgung auch für die Zielversorgung übernommen wird und in welcher Höhe anderenfalls ein Versorgungszuschlag erfolgt?

Sind die Auskünfte vollständig, ist bei betrieblichen und (teilweise) auch bei privaten Versicherungen die Höhe des mitgeteilten Kapitalwerts der Versorgung zu kontrollieren. Dies ist schwierig. Man muss nicht nur der Kenntnis der finanzmathematischen Zusammenhänge, sondern auch der Sterbetafeln haben. Schätzen hilft nichts. Die mathematische Formel für den „Barwert einer Rente" lautet:

Es leuchtet ein, dass in der familienrechtlichen Praxis diese Berechnung kaum geleistet wird.

Dies war der Grund, das Programm „Versorgungsausgleich Kapitalwertkontrolle" zu entwickeln, welches Sie in unserem Downloadbereich finden.

Auch als Laie können Sie dieses Programm bedienen. Als an einem Scheidungsverfahren beteiligter Ehegatte sind Sie damit in der Lage, die Auskünfte der Versorgungsträger selbst auf Plausibilität zu prüfen.

So gerüstet fällt es auch Ihnen leicht, auf Fehler in den Auskünften hinzuweisen und für Sie teure Fehlentscheidungen zu erkennen oder zu vermeiden.